

...ist eigentlich ganz einfach.
Suchmaschinen gefallen Internetseiten, deren Inhalte leicht erfassbar sind, bei denen die Vernetzungen mit anderen Seiten deutlich werden und deren vorgegebene Inhalte den tatsächlichen Inhalten entsprechen.
Dahinter steht der Wunsch der Datenbankbetreiber gute Ergebnisse für die Kunden (also uns alle) liefern zu wollen, denn auch die Dienstleistungen von Google™ und Co. unterliegen einem Wettbewerb. Nur die Suchmaschinenbetreiber, die es auch in Zukunft schaffen, interessante und nützliche Informationen zu bieten, werden am Markt verbleiben.
Wer sich diese Zusammenhänge klar macht, weiß worauf er beim Aufbau des Internetauftritts oder bei Anpassungen und Überarbeitungen an bestehenden Präsenzen achten muss.
01.01.2008 - Am 1. Januar 2008 treten die neuen Regeln zur Überwachung der Telekommunikation in Kraft
Für Internetprovider gibt es eine Übergangsfrist bis zum Januar 2009.
Bei der Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter sechs Monate lang speichern, wer mit wem und wann kommuniziert hat. Das bedeutet, dass bei der Internetnutzung Daten zum Zugang - die so genannte IP-Adresse - sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie erfasst werden. Der Inhalt und der Aufruf einzelner Internetseiten sollen nicht gespeichert werden.
Zugriff auf die Daten haben Polizei und Staatsanwaltschaft, dafür brauchen sie in der Regel einen richterlichen Beschluss. Aber auch Geheimdiensten stehen die Vorratsdaten grundsätzlich zur Verfügung.
Neben der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicher und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV), haben sich auch zahlreiche Politiker und Bürger gegen die geplante Überarbeitung der Gesetze ausgesprochen.
01.04.2007 - Pflichten beim Web-Impressum
Seit dem 01. März 2007 gelten neue Regeln zur Impressumspflicht. Die bisherigen Regelungen im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) und im Teledienstegesetz (TDG) wurden inhaltlich überarbeitet.
Internetseiten (Telemedien), die ausschließlich persönlichen und privaten Zwecken dienen, haben keine Impressumspflicht. Alle anderen müssen Angaben wie Name und Anschrift des Anbieters und bei juristischen Personen oder teilrechtsfähigen Personengesellschaften auch Angaben wie Name und Anschrift des/der Vertretungsberechtigten machen.
Anbieter von geschäftsmäßigen Internetseiten (Telemedien) müssen zusätzlich die im § 5 Absatz 1 Nummer 1 - 6 TMG vorgeschriebenen Angaben wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bereithalten. Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten ist auch ein Verantwortlicher mit Namen und Anschrift zu nennen.
Im Zweifel sollte ein Fachanwalt zurate gezogen werden.
12 Jahre mackenroth.net
1997 fing alles im Keller in Hamburg Wandsbek an. Es waren die Zeiten von reinen Programmier-Codes, Framesets und ersten kleinen Animationen. Viel hat sich seitdem verändert.
Mehr als 100 Internetprojekte haben wir im Team mit Screendesignern, Grafikern und Programmierern in den vergangenen Jahren begleitet. Über 3.500 Teilnehmer sind zu unseren Seminaren gekommen, über 1.500 Interessierte haben an Workshops und Vorträgen teilgenommen.
Wir danken allen Kunden, Seminarteilnehmern und Partnern für die treue Begleitung in den letzten 12 Jahren.
12 Jahre mackenroth.net
Begonnen hat alles 1997 in Hamburg - wie soll es anders sein - in einem Keller.
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